8 und es sei ihm auch gelungen, die Privatklägerin zu entkleiden, bis sie nackt gewesen sei. Der Beschuldigte habe selbst geschildert, er sei, als er seinen Penis an ihrer Vagina gerieben habe, hängen geblieben und sie habe gesagt, es mache ihr weh, worauf er aufgehört und ihr auf den Bauch gespritzt habe. Auch die Privatklägerin habe auf den Vorhalt dieser Aussage bestätigt, dass es sein könne, dass er ausgerutscht/hängengeblieben sei. Dazu passe auch ihre Schilderung, wonach der Schmerz nur am Anfang gewesen sei.