III. Sachverhalt und Beweiswürdigung 8. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 19. März 2020 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 430 f.): A.________ besuchte C.________ auf deren Einladung hin am 08.11.2019 in deren Wohnung. Die beiden hatten sich ein paar Tage zuvor via Chat kennengelernt. Sie verabredeten ein gemeinsames Mittagessen in der Wohnung von C.________. Nach dem Mittagessen gab A.________ an, müde zu sein, worauf ihm C.________ vorschlug, er könne sich im Schlafzimmer ausruhen. Auf Aufforderung des A.________ begab sich dann auch C._____