Diese Ausführungen haben nach Ansicht der Kammer nach wie vor Geltung. Daran vermag auch nichts zu ändern, dass die Botschaft der Republik Korea in Bern – gemäss Angaben der Verteidigung – die Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden offenbar mit Befremden aufgenommen hat. Ob die besagte Vorgehensweise mit Blick auf die diplomatischen Beziehungen im Ergebnis angemessen respektive ausreichend sind bzw. waren, ist eine politische Frage, welche es an dieser Stelle nicht zu klären gilt.