Diese formellen Rügen werden im Berufungsverfahren nicht mehr vorgebracht. Ergänzt wird allerdings, dass die koreanische Botschaft auf politischer Ebene interveniert und mit «diplomatischer Zurückhaltung» ihren Unmut über die Vorgehensweise der Berner Strafverfolgungsbehörden zum Ausdruck gebracht habe. Dass die erste amtliche Verteidigerin den Beschuldigten – ohne jegliche Vorbesprechung – zwei Mal habe einvernehmen lassen, müsse aus rechtsstaatlicher Optik zu denken geben (pag. 826).