4.2 Privatklägerin Die Privatklägerin stellte und begründete mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 12. März 2021 folgende Anträge (pag. 796): 1. Das Urteil vom 26. Mai 2020 des Regionalgerichts Oberland sei aufzuheben und der Beschuldigte sei zu verurteilen wegen Vergewaltigung gemäss Art. 190 Abs. 1 StPO begangen am 8. November 2019 in E.________ z.N. C.________. 2. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Straf- und Zivilklägerin / Berufungsführerin Schadenersatz in der Höhe von CHF 1'714.35 für entgangene Arbeitsentschädigung zu bezahlen.