4. Oberinstanzliche Anträge der Parteien 4.1 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 1. März 2021 folgende Anträge (pag. 775; Hervorhebungen im Original): 1. A.________ sei schuldig zu sprechen der Vergewaltigung, begangen am 8. November 2019, nachmittags, in E.________, H.________ (Weg), zum Nachteil von C.________ und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen 2. zu verurteilen zu: