3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 18. Januar 2021 wurden ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 766) sowie ein aktueller Bericht der psychiatrischen Dienste G.________ (pag. 764 f.) eingeholt. Die von den Parteien eingereichten Unterlagen (Privatklägerin: ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, Arztbericht vom 11. Mai 2020, Zahlungserinnerung vom 4. August 2020, pag. 810 ff.; Beschuldigter: diverse Bildkataloge, pag. 833 ff.) wurden zu den Akten erkannt.