2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die Privatklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, und die Staatsanwaltschaft Region Oberland am 3. bzw. 4 Juni 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 638, pag. 643). Nach Eröffnung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 15. September 2020 (pag. 691 f.) erklärten die Generalstaatsanwaltschaft am 30. September 2020 (pag. 703 f.) und die Privatklägerin am 6. Oktober 2020 (pag. 708 ff.) form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil.