Dies unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 24'560.00 an den Beschuldigten für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse (Haftentschädigung) sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 22'776.75 an den Kanton Bern. Für die Wahlverteidigung sowie die amtliche Verteidigung des Beschuldigten wurde Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 20'301.45 ausgerichtet. Ferner wurde festgehalten, dass der Beschuldigte betreffend amtliche Entschädigung und Differenz zum vollen Honorar von Rechtsanwältin F._____