1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. Mai 2020 sprach das Regionalgericht Oberland (nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Vergewaltigung, angeblich begangen am 8. November 2019 in E.________, zum Nachteil von C.________ (nachfolgend Privatklägerin). Dies unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 24'560.00 an den Beschuldigten für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse (Haftentschädigung) sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 22'776.75 an den Kanton Bern.