1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des oberinstanzlichen Beschwerdeverfahrens von CHF 1’500.00 werden dem Verurteilten/Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID) Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste - der Justizvollzugsanstalt M.________ Bern, 14. Dezember 2020 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: