___ zu leben gedenkt und sie von den Ersparnissen, den noch zu beantragenden Renten und landwirtschaftlicher Eigenproduktion leben könnten. Die Kammer verkennt nicht, dass die Ersparnisse aus dem Strafvollzug zumindest in einer Anfangsphase zu gesicherten finanziellen Verhältnissen führen würden. Sodann scheint – soweit dies gestützt auf die vorliegenden Akten überhaupt beurteilt werden kann – auch der familiäre bzw. soziale Empfangsraum des Beschwerdeführers nach wie vor intakt zu sein.