- zuletzt im August 2018, als ein spontaner Streit mit einem Mitinsassen bis zur Tätlichkeit eskalierte (Vollzugsakten, pag. 610 ff.). Auch im April 2019 kam es offenbar zu einem Konflikt mit einem Mitinsassen, worauf der Beschwerdeführer zwar bei der Abteilungsleitung um Hilfe ersuchte, dabei allerdings äusserte, er könne nicht garantieren, dass es zu keinen Ge-