512, pag. 945) oder es wird festgehalten, dass er mit Mitinsassen in der Regel gut auskomme (Vollzugsakten, pag. 402, pag. 945) bzw. es ihm im Vollzugsalltag wichtig sei, mit allen Personen auf der Etage gut auszukommen (Vollzugsakten, pag. 512). Auch wenn sich der Beschwerdeführer im Strafvollzug einigermassen integrieren und jeweils auch angepasst, kooperativ und korrekt verhalten konnte, so kontrastiert dies mit den zahlreichen Disziplinarverstösse in den vergangenen Jahren.