Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, dass ihm unter dem Regime des Ex- Direktors L.________ nicht mehr die nötige Sicherheit habe geboten werden können. Die nationalistischen J.________ hätten es sich erlaubt, die wenigen K.________ tätlich anzugreifen, was zu Auseinandersetzungen geführt habe. Dass der Direktor ein Rassist und Narzisst gewesen sei und deswegen viele Angestellte ihren Job aufgegeben hätten, sei eine andere Sache. Schliesslich habe gar die Kantonsregierung eingreifen müssen. Die Gefängnisverwaltung habe ihn sehr wohl vom Sicherheitstrakt in den Normalvollzug versetzt. Grund hierfür seien die verbalen Attacken gewesen.