850) und auch die Anlasstaten vom Dezember 1999 in diesem Zusammenhang und den damaligen Lebensumständen des Beschwerdeführers zu sehen seien (Vollzugsakten, pag. 850 f.). Es sei aufgrund der persönlichkeitsstrukturell verankerten dissozialen Einstellung und Verhaltensdispositionen des Beschwerdeführers von einer überdauernden Delinquenzbereitschaft und gleichzeitig von einer nur geringen Strafsensibilität und einer nur äusserst begrenzten Veränderbarkeit der delikt- und prognoserelevanten Persönlichkeitsanteile auszugehen (Vollzugsakten, pag. 853). Mit Blick auf das durchzogene Vollzugsverhalten des Beschuldigten (vgl. Ziff.