Vor den Anlasstaten bzw. während der Zeit vor der Verhaftung führte der Beschwerdeführer einen auffallend unsteten Lebenswandel. Währendem seine Kindheit noch überwiegend unauffällig war, brach der Beschwerdeführer – gemäss eigenen Angaben – die Schule in der neunten Klasse ab und reiste daraufhin auf der Suche nach Arbeit in verschiedene Länder, ohne jedoch längerfristig dort zu verbleiben oder wirtschaftlich Fuss zu fassen. So war er eigenen Angaben zufolge unter anderem in der F.________ in G.________, im Militärdienst und in der H.________ Befreiungsarmee tätig.