9 grassierenden Armut und Arbeitslosigkeit. Er habe Geld verdienen wollen, um die bittere Not, welche zu Hause im E.________ geherrscht habe, etwas zu lindern (pag. 75 ff.). Der Beschwerdeführer ist neben dem Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 20. Oktober 2011, mit welchem die vorliegend zu verbüssende Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, im Schweizerischen Strafregister nicht weiter verzeichnet (Vollzugsakten, pag.