20. In Urteil 6B_1198/2016 vom 29. Juni 2017 hält das Bundesgericht u.a. fest, dass die sachverständige Person im (Prognose-)Gutachten namentlich zum aktuellen Gesundheitszustand des Exploranden, zu seinen Verhaltensweisen, zum bisherigen Vollzugsverlauf sowie zur Rückfallgefahr und zur Legalprognose Stellung zu nehmen habe. Dem Beschwerdeführer ist demnach zuzustimmen, dass auch der gesundheitliche Zustand des Betroffenen bzw. die allfälligen Auswirkungen gesundheitlicher Beschwerden auf die Gefahr neuer Straftaten berücksichtigt werden müssen.