Hinzu kommt, dass es sich bei der Psychiatrie um einen Teilbereich der Medizin handelt, welche ohne Weiteres als anerkannte Wissenschaft gilt. Daran vermag auch der vom Beschwerdeführer eingereichte Zeitungsartikel der neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 22. September 2020 (pag. 81 f.) nichts zu ändern, zumal dieser die Schwierigkeiten bei der Erstellung von Legalprognosen in genereller Weise und nicht in Bezug auf den konkreten Einzelfall aufgreift.