7 tend gemacht. Seine Kritik erschöpft sich vielmehr in pauschalen Vorbehalten gegen die entsprechenden Fachrichtungen. Weshalb gerade im konkreten Fall Misstrauen angezeigt sein sollte, ergibt sich daraus nicht. Die diesbezüglichen Rügen des Beschwerdeführers sind deshalb nicht zu hören. Hinzu kommt, dass es sich bei der Psychiatrie um einen Teilbereich der Medizin handelt, welche ohne Weiteres als anerkannte Wissenschaft gilt.