19 hiernach). Als Gutachter wurde Dr. med. C.________, eine medizinische Fachperson, eingesetzt. Den Akten sind keine Hinweise zu entnehmen, wonach Dr. med. C.________ nicht über die nötige Qualifikation zur Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens verfügen würde. Solches wird vom Beschwerdeführer denn auch nicht gel-