O., S. 45 ff.; beispielhaft etwa Urteile des BGer 6B_32/2019 vom 28. Februar 2019 und 6B_715/2014 vom 27. Januar 2015) und teilweise sogar gesetzlich vorgesehen (etwa in den Fällen von Art. 20 oder 56 Abs. 3 StGB sowie Art. 182 StPO). Sofern der Beschwerdeführer in pauschaler Weise vorbringt, die Psychiatrie und Psychologie seien keine anerkannten Wissenschaften und es sei der Psychiatrie in all ihren Formen zu misstrauen kann ihm – nicht zuletzt mit Blick auf die Ausführungen hiervor – nicht gefolgt werden. Das in Frage stehende Gutachten wurde von den BVD ordnungsgemäss in Auftrag gegeben (vgl. auch Ziff. 19 hiernach).