3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 30. Juni 2020 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID; nachfolgend: Vorinstanz). Er beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. Ferner ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Rechtsbeistand (Vollzugsakten, pag. 1029 ff.).