Für die übrigen Beschlüsse wird auf das Urteilsdispositiv in Sachen SK 11 146 verwiesen (amtliche Akten Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug [nachfolgend Vollzugakten] pag. 179 ff.). Eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht am 31. Mai 2012 ab, soweit es darauf eintrat (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 6B_198/2012 vom 31. Mai 2012).