Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 19 - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 1. September 2021 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: