19. Tatkomponenten Die Zivilklägerin wurde schwer verletzt. Folge davon waren ein zehntägiger Spitalund ein dreimonatiger Rehabilitationsaufenthalt. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs wiegt damit mittelschwer. Mittlerweilen ist die Zivilklägerin in ihrem Alltag physisch nicht mehr gross eingeschränkt. Psychische Beeinträchtigungen sind keine geblieben. Die Zivilklägerin konnte den Vorfall abschliessen, wie sie anlässlich der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz aussagte (pag. 78, Z. 31, 36). Die Beschuldigte handelte nicht besonders verwerflich.