Ein starkes Abbremsen auf der Autobahn ist denn auch nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, einen Unfall mit schweren Verletzungsfolgen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen. Das Bremsverhalten der Beschuldigten war folglich auch adäquat kausal für die Verletzungsfolgen der Zivilklägerin. Es kann nicht gesagt werden, dass eine Kollision mit schweren Verletzungsfolgen, wie sie vorliegend eingetreten ist, soweit ausserhalb der normalen Lebenserfahrung liegt, dass sie als Folge einer starken Bremsung auf der Autobahn nicht zu erwarten gewesen wäre.