je mit Hinweisen). Die hohen Geschwindigkeiten, welche auf Autobahnen gefahren werden, können dazu führen, dass schon ein Abbremsen des Fahrzeugs, welches nicht als «brüsk» im Sinne eines «scharfen» oder «einigermassen kräftigen» Bremsens bezeichnet werden kann, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, denn je höher die gefahrene Geschwindigkeit und je knapper der zwischen dem bremsenden und dem nachfolgenden Fahrzeug bestehende Abstand ist, um so gefährlicher kann auch ein geringfügiges Bremsen für die Verkehrsteilnehmer sein. Daher bremst brüsk im Sinne von Art. 12 Abs. 2 VRV auch, wer - wenn ein anderes Fahrzeug folgt - auf Au-