Die Beschuldigte fuhr mit einer Geschwindigkeit zwischen 70 und 80 km/h, bevor sie ohne ersichtlichen Grund ihren Personenwagen abrupt stark verlangsamte. Die ihr mit geringem Abstand von ca. zehn Metern auf ihrem Motorrad folgende Zivilklägerin war angesichts des plötzlichen starken Bremsmanövers weder in der Lage rechtzeitig abzubremsen noch auszuweichen. Sie fuhr in das Heck des Personenwagens der Beschuldigten, überschlug sich und erlitt schwere Verletzungen.