7 der Kammer die Aussagen des Zeugen, wonach er im Rückspiegel gesehen habe, wie sich das Motorrad überschlug und dessen Lenkerin auf dem Überholstreifen liegen blieb (pag. 6; pag. 73, Z. 14 f.), plausibel. Auch die Antwort des Zeugen «Nein, nicht gesehen und nicht gehört. Im Rückspiegel habe ich die Motorradfahrerin liegen gesehen» (pag.