5 Als einzige Erklärung bleibt, dass die Beschuldige herunterschalten wollte, dabei jedoch versehentlich das Bremspedal betätigte und vor Schreck nicht in der Lage war, dieses umgehend wieder freizugeben, so dass ihr Wagen stark bis zum Stillstand abbremste. Dieser Beweisschluss steht zudem in Einklang mit der glaubhaft vorgetragenen partiellen Amnesie der Beschuldigten, welche bei emotional extrem aufgeladenen Ereignissen auftreten kann.»