Da keine Person, die den Wagen anschliessend gefahren oder inspiziert hat, einen Defekt festgestellt hat und die Bremslichter aufgeleuchtet haben, bleibt als einzige Erklärung für das Manöver, dass die Beschuldigte das Bremspedal betätigt hat. Die Beschuldigte hat eine Fahrunfähigkeit glaubhaft verneint und Hinweise darauf wurden auch von der Polizei nicht festgestellt. Für einen Schikanestopp hätte es keinen Grund gegeben und auch aufgrund des persönlichen Eindrucks, den sich das Gericht von der Beschuldigten an der Hauptverhandlung verschaffen konnte, kann diese Hypothese nicht ernsthaft erwogen werden.