11. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz würdigte die Aussagen des Zeugen, der Zivilklägerin und der Beschuldigten ausführlich und sorgfältig nach den Grundsätzen der Aussagepsychologie. Sie schlussfolgerte zusammenfassend, dass die Aussagen des Zeugen K.________ in sich in den wesentlichen Punkten übereinstimmen, darin auch widerspruchsfrei seien und sich sodann mit den Aussagen der Zivilklägerin decken würden.