4 Nachfolgend ist anhand der Beweiswürdigung der relevante Sachverhalt zu ermitteln, welcher es überhaupt erst erlaubt, die Frage betreffend die Verletzung einer Sorgfaltspflicht bzw. die Vermeidbarkeit der Kollision und damit der Verletzungen der Zivilklägerin im Rahmen der rechtlichen Würdigung zu prüfen.