Die Verletzungen zogen einen 10-tägigen Aufenthalt im Akutspital sowie einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Rehaklinik in einem Rollstuhl nach sich, [wobei während den Aufenthalten] auch chirurgische Eingriffe vorgenommen wurden. An der Hauptverhandlung hatte die Privatklägerin immer noch ein eingeschränktes Lungenvolumen, Probleme mit der Schulter, einen versteiften Rücken, Taubheitsgefühle im rechten Unterarm und der rechten Leistengegend und eine Verkrampfung der Lunge.