Infolge der Kollision wurde die Privatklägerin nach vorne auf den Überholstreifen geschleudert und erlitt dadurch die folgenden physischen Verletzungen: Wirbelsäulen-, Thoraxtrauma, respiratorische Insuffizienz, nosokomiale Pneumonie, akuter Blutungsanämie, Mittelhandfraktur. Die Verletzungen zogen einen 10-tägigen Aufenthalt im Akutspital sowie einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Rehaklinik in einem Rollstuhl nach sich, [wobei während den Aufenthalten] auch chirurgische Eingriffe vorgenommen wurden.