Die Privatklägerin habe sich bei diesem Verkehrsunfall unter anderem ein Wirbelsäulen- und Thoraxtrauma, je mit verschiedenen Frakturen, und eine Lungenkontusion zugezogen (gemäss den von der Zivilklägerin eingeholten Unterlagen). Ein mehrmonatiger Aufenthalt im Spital sowie in einer Rehaklinik sei die Folge der vorgenannten Verletzungen gewesen. Der Heilungsprozess dauere noch an. Gemäss Strafbefehl hätten die Unfallfolgen vermieden werden können, wenn die Beschuldigte davon abgesehen hätte, den von ihr gelenkten Personenwagen auf der Autobahn bis zum Stillstand abzubremsen.