3 (Anm. die Zivilklägerin), habe das Bremsmanöver bemerkt, jedoch die Kollision mit dem Heck des Personenwagens nicht vermeiden können. Durch den Zusammenprall sei die Zivilklägerin mit ihrem Motorrad auf den Überholstreifen nach vorne geschleudert worden. Die Privatklägerin habe sich bei diesem Verkehrsunfall unter anderem ein Wirbelsäulen- und Thoraxtrauma, je mit verschiedenen Frakturen, und eine Lungenkontusion zugezogen (gemäss den von der Zivilklägerin eingeholten Unterlagen).