160 f.), ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (datierend vom 4. Januar 2021; pag. 162) sowie eine Auskunft der Steuerverwaltung des Kantons D.________ über die Veranlagungsfaktoren der Beschuldigten betreffend die Steuerveranlagung 2018 und 2019 (datierend vom 4. Januar 2021; pag. 163 f.) zu den Akten gereicht.