2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 19. August 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 103). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vom 11. September 2020 (pag. 106 ff.) mit Verfügung vom 14. September 2020 (pag. 125 f.), reichte die Beschuldigte am 1. Oktober 2020 frist- und formgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 129 ff.). Mit Verfügung vom 25. November 2020 stellte die Verfahrensleitung fest, dass sich die Zivilklägerin innert Frist nicht hatte vernehmen lassen (pag. 143, Ziff. 2).