1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 10. August 2020 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der schweren Körperverletzung, fahrlässig begangen am 5. Juli 2019 in D.________ zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Zivilklägerin), schuldig (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils, pag. 97). Es verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 40.00, insgesamt ausmachend CHF 600.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde (Ziff.