so zum Beispiel das Patrouillieren an einem Festival mit eventuellem Verhindern von Gesetzesverstössen, wie der selbstbestimmte illegale Betäubungsmittelkonsum des Beschuldigten einer war. Bei einer festgestellten Übertretung kann/konnte nicht verlangt werden, sofort mit auf die zuständige Polizeiwache kommen zu wollen. Ebenso können/konnten Polizisten in Zivil nicht verbindlich aufgefordert werden, sie hätten nun ihre Uniform anziehen, damit Verfahrensgebühren gespart werden können.