Der Beschuldigte gab nach erfolgter Rechtsbelehrung den unmittelbaren Konsum von Marihuana zu. Weitere Angaben wollte er keine machen. Frau G.________ machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. […]), noch wäre ein solcher Mehraufwand für die Polizeiorgane angezeigt gewesen. Diese haben in der Regel einem klaren Auftrag nachgehen; so zum Beispiel das Patrouillieren an einem Festival mit eventuellem Verhindern von Gesetzesverstössen, wie der selbstbestimmte illegale Betäubungsmittelkonsum des Beschuldigten einer war.