Die Gebührenauferlegung war, wie die Vorinstanz richtig und ausführlich dargelegt hat, in der Sache korrekt. Daran ändert auch nichts, dass gewisse Kantone in der entscheidwesentlichen Zeitspanne mutmasslich teilweise andere Regelungen gekannt haben. In der Schweiz gilt das Prinzip des Föderalismus. Die Bundesverfassung regelt, welche Aufgaben der Bund regelt (und welche die Kantone). Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip. Es war mithin in der Kompetenz des Kantons Bern, gestützt auf Art.