7 11. Würdigung der Kammer 11.1 Erstinstanzliche Kostenfolge Die Berufungskammer hat die Sach- und Rechtslage eingehend überprüft. Sie kommt bezüglich der erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolge zum selben Ergebnis wie das Regionalgericht. Die Argumente des Beschuldigten zielen ins Leere. Die Kammer schliesst sich in Bezug auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen integral den Ausführungen der Vorinstanz an (vorne E. 10). Hinsichtlich der Darlegungen in der Berufungsbegründung bleibt zu ergänzen was folgt: Gemäss Art.