Kern des neuen Bundesrechts ist die Ausdehnung des Ordnungsbussenbereichs. Bisher gab es solche Bussen nur für geringfügige Verstösse im Strassenverkehr sowie für den Cannabiskonsum. Neu wird das Ordnungsbussenverfahren auf zahlreiche weitere Gesetze ausgedehnt (z.B. Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt, Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, Waldgesetz, Jagdgesetz, Bundesgesetz über die Fischerei). Vollständig weggefallen ist die Vorschrift, dass die Ordnungsbussen ausstellenden Polizisten uniformiert sein müssen. Gestützt darauf passte auch der Kanton Bern seine KOBV an und verzichtet auf das Erfordernis der Uniformierung.