Die Erhebung einer Gebühr von CHF 100.00 scheint zudem nicht unverhältnismässig für den Aufwand, den die Eröffnung eines Strafverfahrens mit sich bringt und stützt sich auf die entsprechenden Richtlinien. Zu prüfen bleibt, ob sich aufgrund der per 01.01.2020 in Kraft getretenen Gesetzesrevision betreffend das Ordnungsbussenverfahrens etwas an der Richtigkeit des Strafbefehls geändert bzw. ob der Beschuldigte zum heutigen Zeitpunkt rückwirkend Anspruch auf ein kostenfreies Verfahren hat. Der Bund hat ein neues Ordnungsbussengesetz erlassen. Kern des neuen Bundesrechts ist die Ausdehnung des Ordnungsbussenbereichs.