6 Ein Anspruch auf rechtliche Gleichbehandlung in allen Kantonen gibt es – soweit diese innerhalb ihrer Kompetenzen handeln – nicht. Die Erhebung einer Gebühr von CHF 100.00 scheint zudem nicht unverhältnismässig für den Aufwand, den die Eröffnung eines Strafverfahrens mit sich bringt und stützt sich auf die entsprechenden Richtlinien.