Insbesondere steht aufgrund der Ausführungen des Bundesrats fest, dass der Gesetzgeber es bewusst den Kantonen überliess, die für die Erhebung der Ordnungsbussen zuständigen Polizeiorgane zu organisieren. Folglich verstösst die zum Tatzeitpunkt geltende Regelung des Kantons Bern auch nicht gegen übergeordnetes Bundesrecht.